Möslalm Wörgl
Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Almgasthof Möslalm – Wörgl

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Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Gäste des Almgasthofs Möslalm und für sämtliche Leistungen sowie den gesamten Aufenthalt im Betrieb und auf den dazugehörigen, für Gäste zugänglichen Bereichen.
Die AGB gelten unabhängig davon, ob ein Gast den Almgasthof mit oder ohne vorherige Reservierung besucht. Sie gelten insbesondere für:
  • den Aufenthalt im Almgasthof
  • die Gaststube
  • die Terrasse
  • das Almgelände und sonstige für Gäste zugängliche Außenbereiche
  • Speisen und Getränke
  • Tisch- und Gruppenreservierungen
  • Veranstaltungen und Feiern
  • Gutscheine
  • Konsumationen
  • sowie sämtliche sonstigen Leistungen des Almgasthofs
Mit dem Betreten des Almgasthofs bzw. der für Gäste zugänglichen Bereiche gelten diese AGB, soweit gesetzlich zulässig, als anerkannt. Gäste haben die betrieblichen, organisatorischen und sicherheitsrelevanten Anweisungen des Personals zu beachten.
Vertragspartner:

Almgasthof Möslalm
Betreiber: Samuel
Winkl 30
6300 Wörgl
Österreich
Die AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart oder gesetzlich zwingend etwas anderes vorgesehen ist. Individuelle Vereinbarungen mit Gästen gehen diesen AGB vor, sofern sie ausdrücklich vereinbart wurden.
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Aufenthalt und Benutzung des Betriebs

Der Almgasthof Möslalm ist ein gastronomischer Betrieb in alpiner Umgebung. Gäste dürfen die für sie vorgesehenen Bereiche im Rahmen des normalen Betriebs nutzen.
Nicht für Gäste bestimmte Bereiche dürfen nicht betreten werden. Dazu zählen insbesondere Betriebs-, Lager-, Küchen-, Technik-, Personal- und sonstige gekennzeichnete oder abgesperrte Bereiche. Absperrungen, Hinweisschilder und sonstige Sicherheitshinweise sind zu beachten.
Das Personal ist berechtigt, Gästen aus Sicherheitsgründen oder aufgrund betrieblicher Erfordernisse bestimmte Bereiche vorübergehend nicht zugänglich zu machen.
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Alpine Umgebung und natürliche Gefahren

Die Möslalm befindet sich in einer natürlichen alpinen Umgebung. Auf dem Gelände können insbesondere folgende natürliche oder witterungsbedingte Gegebenheiten auftreten:
  • unebene Wege und Böden
  • Steine und Wurzeln
  • Stufen und Steigungen
  • Nässe und rutschige Flächen
  • Schnee und Eis
  • herabfallende Äste oder sonstige natürliche Einflüsse
  • Tiere
  • wechselnde Witterungsverhältnisse
  • sowie weitere typische Gefahren einer alpinen Umgebung
Gäste haben diese Gegebenheiten zu berücksichtigen und sich entsprechend vorsichtig zu verhalten. Besondere Vorsicht ist insbesondere bei Kindern, älteren Personen und Personen mit eingeschränkter Mobilität erforderlich.
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Reservierungen

Eine Reservierungsanfrage stellt zunächst einen unverbindlichen Wunsch nach einer Reservierung dar. Eine Reservierung wird erst durch die ausdrückliche Bestätigung der Möslalm verbindlich. Bei telefonischen Reservierungen kann die Reservierung durch ausdrückliche mündliche Bestätigung zustande kommen.
Bei größeren Gruppen, Veranstaltungen oder besonderen Anlässen können zusätzliche Vereinbarungen getroffen werden.
Die Möslalm behält sich vor, Reservierungen aus sachlichen Gründen, insbesondere aus Sicherheitsgründen, bei behördlichen Anordnungen, außergewöhnlichen Umständen oder aufgrund von Umständen außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs, abzulehnen, zu ändern oder abzusagen.
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Tischreservierungen

Reservierte Tische werden grundsätzlich bis 15 Minuten nach der vereinbarten Reservierungszeit freigehalten. Bei Verspätungen wird um rechtzeitige telefonische Information gebeten. Nach Ablauf dieser Zeit kann der Tisch anderweitig vergeben werden, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
Eine Reservierung berechtigt zur Nutzung der vereinbarten Plätze und Leistungen. Ein bestimmter Tisch oder Sitzplatz kann nur garantiert werden, wenn dies ausdrücklich bestätigt wurde.
Aus organisatorischen, betrieblichen oder sicherheitsrelevanten Gründen kann eine angemessene Änderung der Sitzplatzzuweisung erforderlich sein.
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Änderungen der Personenanzahl

Änderungen der vereinbarten oder reservierten Personenzahl sind möglichst frühzeitig mitzuteilen. Bei größeren Gruppen kann eine Mindestteilnehmerzahl vereinbart werden.
Für die Abrechnung einer Gruppenreservierung ist grundsätzlich die tatsächlich erschienene und bewirtete Personenzahl maßgeblich. Bei einer kurzfristigen erheblichen Reduzierung oder bei Nichterscheinen können, soweit gesetzlich zulässig, Ansprüche wegen tatsächlich entstandener und nicht anderweitig vermeidbarer Schäden bestehen.
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Stornierungen und No-Show

Reservierungen sollen möglichst frühzeitig storniert oder geändert werden. Bei Nichterscheinen ohne rechtzeitige Absage (No-Show) oder bei einer erheblichen, nicht rechtzeitig mitgeteilten Reduzierung einer Gruppe können, soweit gesetzlich zulässig, tatsächlich entstandene Schäden geltend gemacht werden.
Eine pauschale Storno- oder No-Show-Gebühr wird nur verrechnet, wenn diese vorab ausdrücklich vereinbart wurde. Ersparte Aufwendungen und anderweitig erzielte Einnahmen werden bei der Schadensermittlung berücksichtigt. Gesetzliche Verbraucherrechte bleiben unberührt.
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Gruppen, Feiern und Veranstaltungen

Für Gruppen, Feiern, Firmenveranstaltungen und sonstige Veranstaltungen können gesonderte Vereinbarungen getroffen werden. Diese können insbesondere folgende Punkte regeln:
  • Teilnehmerzahl
  • Speisen und Menü
  • Getränke
  • Beginn und Ende
  • Mindestkonsumation
  • Anzahlungen
  • Stornierungsbedingungen
  • Raumnutzung
  • Dekoration
  • zusätzliche Leistungen
  • Aufbau und Vorbereitung
  • sowie besondere organisatorische Anforderungen
Zusätzliche Konsumationen und Leistungen werden nach tatsächlichem Verbrauch bzw. nach der zum Zeitpunkt der Leistung gültigen Preisliste verrechnet.
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Anzahlungen

Bei bestimmten Gruppen, Veranstaltungen oder sonstigen Leistungen kann eine angemessene Anzahlung verlangt werden. Höhe, Fälligkeit und Bedingungen der Anzahlung werden vor Vertragsschluss mitgeteilt.
Die Anzahlung wird grundsätzlich auf die vereinbarte Rechnung angerechnet. Bei einer Absage oder Stornierung wird eine Anzahlung nach Maßgabe der getroffenen Vereinbarung und der gesetzlichen Bestimmungen behandelt.
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Preise und Bezahlung

Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung bzw. des Vertragsschlusses ausgewiesenen Preise. Die Preise verstehen sich gegenüber Verbrauchern, soweit nicht anders angegeben, inklusive der gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuer.
Die Rechnung ist grundsätzlich unmittelbar nach Erhalt der Leistung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Akzeptierte Zahlungsmittel werden von der Möslalm bekanntgegeben. Gäste haben ihre Konsumationen vor Verlassen des Betriebs vollständig zu bezahlen. Bei Gruppen oder Veranstaltungen kann eine gemeinsame Gesamtrechnung vereinbart werden.
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Speisen und Getränke

Das Speisen- und Getränkeangebot kann saisonal, aufgrund der Verfügbarkeit von Waren, Lieferengpässen, Witterung oder aus betrieblichen Gründen geändert werden. Einzelne Speisen oder Getränke können vorübergehend oder dauerhaft nicht verfügbar sein.
Die Möslalm behält sich angemessene Änderungen des Angebots vor.
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Allergien, Unverträglichkeiten und besondere Ernährung

Gäste haben das Personal vor der Bestellung über bekannte Allergien, Unverträglichkeiten oder besondere Ernährungsanforderungen zu informieren. Dies gilt insbesondere für Glutenunverträglichkeit, Zöliakie, Laktoseintoleranz, Nussallergien, Ei-Allergien, sonstige Lebensmittelallergien sowie andere besondere Ernährungsanforderungen.
Bitte fragen Sie unser Personal vor der Bestellung, welche Speisen für Ihre individuellen Anforderungen geeignet sind. Die Möslalm bemüht sich, im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten auf besondere Ernährungsanforderungen Rücksicht zu nehmen.
Da in einem gastronomischen Betrieb unterschiedliche Lebensmittel verarbeitet werden, kann ein unbeabsichtigter Kontakt mit Allergenen bzw. eine Kreuzkontamination nicht in jedem Fall ausgeschlossen werden. Dies gilt insbesondere auch bei glutenfreier Ernährung bzw. Zöliakie. Eine vollständige Garantie für absolute Glutenfreiheit oder die vollständige Vermeidung von Spuren kann daher grundsätzlich nicht übernommen werden, sofern dies nicht ausdrücklich zugesichert wurde.
Gäste mit schweren Allergien oder medizinisch notwendigen Ernährungsformen werden ausdrücklich gebeten, vor der Bestellung mit dem Personal Rücksprache zu halten. Die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen zu Allergenen werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben bereitgestellt.
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Mitgebrachte Speisen und Getränke

Das Mitbringen und der Verzehr eigener Speisen und Getränke ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen, insbesondere aus medizinischen Gründen oder aufgrund besonderer Ernährungsanforderungen, bedürfen der vorherigen Zustimmung der Möslalm.
Für mitgebrachte Speisen und Getränke übernimmt die Möslalm keine Verantwortung für Qualität, Lagerung, Inhaltsstoffe, Verträglichkeit oder mögliche allergische Reaktionen.
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Kinder und Aufsichtspflicht

Die Aufsichtspflicht für Kinder und minderjährige Personen verbleibt jederzeit bei den jeweiligen Eltern, Erziehungsberechtigten oder sonstigen aufsichtsberechtigten Personen. Eltern und sonstige aufsichtspflichtige Personen sind für die Beaufsichtigung der von ihnen begleiteten Kinder während des gesamten Aufenthalts verantwortlich.
Dies gilt insbesondere im Gastraum, auf der Terrasse, auf Wegen und Stufen, im Außenbereich, im Almgelände, in der Nähe von Tieren, bei Schnee und Eis sowie in allen Bereichen mit natürlichen oder betrieblichen Gefahren.
Kinder dürfen nicht unbeaufsichtigt in Bereichen spielen oder sich aufhalten, in denen Gefahren für sie oder andere Personen bestehen können. Die Möslalm übernimmt keine Aufsichtspflicht für Kinder.
Eltern bzw. sonstige aufsichtspflichtige Personen haften im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die durch die von ihnen zu beaufsichtigenden Kinder verursacht werden. Die gesetzlichen Haftungsbestimmungen bleiben unberührt.
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Verhalten im Almgasthof und auf dem Gelände

Alle Gäste haben sich so zu verhalten, dass andere Gäste, Mitarbeiter, Tiere und der Betrieb weder gefährdet noch unzumutbar beeinträchtigt werden. Insbesondere sind zu unterlassen: aggressives oder bedrohliches Verhalten, mutwillige Beschädigungen, erhebliche Störungen anderer Gäste, gefährdendes Verhalten, das Betreten gesperrter Bereiche, die Missachtung von Sicherheitsanweisungen sowie sonstiges rechtswidriges Verhalten.
Den berechtigten Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Bei erheblichem störendem, aggressivem, gefährdendem oder rechtswidrigem Verhalten kann ein Gast nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des Betriebs verwiesen werden. Bereits erbrachte Leistungen bleiben in diesem Fall zu bezahlen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
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Beschädigungen und Verunreinigungen

Mit Einrichtungen, Mobiliar, Geschirr, Geräten und sonstigem Eigentum der Möslalm ist sorgfältig umzugehen. Für schuldhaft verursachte Beschädigungen oder außergewöhnliche Verunreinigungen haften Gäste nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Dies gilt auch für Schäden, die durch Kinder oder andere Personen verursacht werden, für deren Verhalten der Gast gesetzlich einzustehen hat.
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Tiere

Das Mitbringen von Tieren ist in den dafür vorgesehenen Außenbereichen und auf der Terrasse gestattet, soweit dies mit dem laufenden Betrieb vereinbar ist. Hunde dürfen nach Absprache mit dem Personal auch in die Innenbereiche genommen werden.
Tiere sind jederzeit so zu halten und zu beaufsichtigen, dass andere Gäste, Mitarbeiter, Tiere und der Betrieb nicht gefährdet oder unzumutbar beeinträchtigt werden. Die Verantwortung für das Tier verbleibt beim jeweiligen Halter bzw. bei der begleitenden Person. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
Für Schäden oder Verunreinigungen, die durch mitgebrachte Tiere verursacht werden, gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen.
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Rauchen

Im Innenbereich gelten die gesetzlichen Rauchverbote. Auf der Terrasse ist das Rauchen erlaubt, soweit dadurch keine anderen Gäste, Mitarbeiter oder Sicherheitsinteressen beeinträchtigt werden. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
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Witterung und außergewöhnliche Ereignisse

Aufgrund der alpinen Lage können Witterungs- und Naturereignisse den Betrieb beeinflussen. Bei außergewöhnlichen Wetter-, Natur- oder Sicherheitsbedingungen kann die Möslalm einzelne Bereiche sperren, Öffnungszeiten ändern, Leistungen anpassen, Veranstaltungen verschieben oder absagen.
Dies gilt insbesondere bei Sturm, Gewitter, starkem Schneefall, Eisglätte, Lawinengefahr, behördlichen Sperren, Wegsperren, technischen Störungen, Stromausfällen sowie sonstigen Ereignissen außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs der Möslalm. Sicherheitsentscheidungen des Personals sind zu beachten.
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Sicherheit und Anweisungen des Personals

Das Personal ist berechtigt, aus Sicherheitsgründen angemessene Anweisungen zu erteilen. Gäste haben diesen Anweisungen Folge zu leisten.
Dies gilt insbesondere bei außergewöhnlichen Wetterbedingungen, technischen Störungen, Notfällen, Veranstaltungen, hohem Gästeaufkommen oder sonstigen Situationen, in denen dies zur Sicherheit von Gästen und Mitarbeitern erforderlich ist.
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Parken und Fahrzeuge

Fahrzeuge dürfen nur auf dafür vorgesehenen bzw. ausgewiesenen Flächen abgestellt werden. Zufahrten, Rettungswege und Betriebsbereiche dürfen nicht blockiert werden. Das Abstellen von Fahrzeugen erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und der örtlichen Hinweise. Eine Haftung für abgestellte Fahrzeuge und darin befindliche Gegenstände besteht nur nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Für Gäste, die mit dem Auto anreisen, stehen Parkplätze beim Friedhof Wörgl zur Verfügung. Von dort ist die Möslalm bequem zu Fuß erreichbar.
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Mitgebrachte Gegenstände und Wertsachen

Gäste sind für ihre persönlichen Gegenstände und Wertsachen selbst verantwortlich. Wertvolle Gegenstände sollen nicht unbeaufsichtigt zurückgelassen werden. Die Möslalm haftet für mitgebrachte Gegenstände nur nach den gesetzlichen Bestimmungen.
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Fundgegenstände

Gefundene Gegenstände sind beim Personal abzugeben. Fundgegenstände werden entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen behandelt und verwahrt. Verlorene Gegenstände sollen möglichst rasch beim Personal gemeldet werden.
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Gutscheine

Gutscheine der Möslalm können innerhalb ihrer angegebenen Gültigkeitsdauer für Leistungen der Möslalm eingelöst werden. Eine Barauszahlung des Gutscheinwertes erfolgt nicht, soweit gesetzlich zulässig.
Gutscheine sind grundsätzlich übertragbar, sofern auf dem Gutschein nichts anderes angegeben ist. Bei Verlust oder Diebstahl eines Gutscheins besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Ersatz, sofern der Gutschein nicht eindeutig einer Person zugeordnet werden kann.
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Online-Buchungen und Online-Anfragen

Bei Online-Buchungen oder sonstigen Online-Bestellungen werden die jeweils vor Vertragsschluss angezeigten Buchungs-, Zahlungs- und Leistungsbedingungen Bestandteil des Vertrages.
Für bestimmte termingebundene gastronomische oder sonstige Leistungen kann das gesetzliche Rücktrittsrecht ausgeschlossen sein, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Zwingende gesetzliche Verbraucherrechte bleiben unberührt.
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Beschwerden und Mängel

Beanstandungen sollen möglichst unmittelbar während des Aufenthalts und vor Beendigung der Leistung dem Personal mitgeteilt werden. Dadurch soll der Möslalm die Möglichkeit gegeben werden, eine berechtigte Beanstandung möglichst rasch zu prüfen und – soweit möglich – Abhilfe zu schaffen.
Gesetzliche Gewährleistungs- und Schadenersatzrechte bleiben unberührt.
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Mitwirkungspflicht der Gäste

Gäste haben alle für die ordnungsgemäße und sichere Erbringung der Leistungen notwendigen und zumutbaren Informationen rechtzeitig mitzuteilen. Dies betrifft insbesondere Allergien und Unverträglichkeiten, besondere Ernährungsanforderungen, Änderungen bei Gruppen, besondere Anforderungen bei Veranstaltungen sowie sicherheitsrelevante Umstände.
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Haftung der Möslalm

Die Möslalm haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen. Eine Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten, für Personenschäden oder soweit eine Haftung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
Für mitgebrachte Gegenstände und persönliche Sachen wird nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gehaftet. Gäste haften nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die sie selbst oder Personen, für deren Verhalten sie gesetzlich einzustehen haben, schuldhaft verursachen.
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Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Nähere Informationen enthält die separate Datenschutzerklärung der Möslalm.
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Aufrechnung und Zurückbehaltung

Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Eine Einschränkung gesetzlicher Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte erfolgt nicht.
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Anwendbares Recht

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts, soweit dadurch zwingende Verbraucherschutzbestimmungen nicht eingeschränkt werden. Für Verbraucher gelten die zwingenden gesetzlichen Schutzbestimmungen ihres gewöhnlichen Aufenthaltsstaates, soweit diese anwendbar sind.
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Gerichtsstand

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Gegenüber Unternehmern gilt – soweit gesetzlich zulässig – das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Betreibers als vereinbart.
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Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
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Individuelle Vereinbarungen

Individuelle Vereinbarungen mit Gästen haben Vorrang vor diesen AGB, sofern sie ausdrücklich vereinbart wurden. Für bestimmte Veranstaltungen, Gruppen oder besondere Leistungen können ergänzende Vereinbarungen getroffen werden.

Kontakt

Almgasthof Möslalm
Betreiber: Samuel
Winkl 30
6300 Wörgl
Österreich
Telefon: +43 681 1061 0368
E-Mail: hello@moeslalm.at

AGB-Stand: September 2026

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